Allgemeine Geschäftsbedigungen Webedia Gaming GmbH

 

1. Geltungsbereich / Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind wesentlicher Vertragsbestandteil für Verträge zwischen der allyance – einem Geschäftsbereich der Webedia Gaming GmbH (nachfolgend ‘“allyance”) und dem Auftraggeber (auch: „Dritter“) über die Vorbereitung und Durchführung von (Werbe-)Kampagnen sowie ähnlichen oder mit diesen in Verbindung stehenden Angeboten und/oder Leistungen. Bei dem Auftraggeber handelt es sich um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Vertragsschluss mit natürlichen Personen im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte, die mit dem Auftraggeber, soweit dieser bei Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 BGB), abgeschlossen werden. Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch nicht durch vorbehaltslose Auftragsbestätigung und/oder Vertragsdurchführung, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von allyance sind in jedem Falle freibleibend. Der Vertrag kommt grundsätzlich durch schriftliche oder elektronische (per E-Mail) erfolgende Bestätigung des Auftrags (auch: „Auftragsbestätigung“) zustande, vorbehaltlich entgegenstehender individueller Parteivereinbarungen. Zwischen den Parteien gilt als vereinbart, dass der Vertrag nicht in Papierform, sondern in digitaler Form mit einer elektronischen Unterschrift geschlossen wird. Für diesen Zweck wird der Anbieter „DocuSign” benutzt.

Auch bei der Bestätigung mündlicher oder fernmündlicher Auftragserteilungen liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen allyanceund dem Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Regelungen, insbesondere abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, haben nur Gültigkeit, wenn allyancesie schriftlich bestätigt hat.

2.2 Soweit Auftrage durch Werbeagenturen erteilt werden, kommt der Vertrag mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen mit dieser zustande. Sofern der Werbetreibende selbst Auftraggeber werden soll, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. allyance ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Auftragsnachweis zu verlangen.

2.3 Der Auftragseingang muss spätestens 5 Werktage vor Kampagnenbeginn, vorbehaltlich vereinbarter Ausnahmen, erfolgen. Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen sind für die Umsetzung der Kampagne maßgeblich.

3. Abwicklung

3.1 Die Kampagne muss von beiden Parteien, innerhalb der im unterschriebenen Angebot festgelegten Laufzeit, abgewickelt werden. Kommt es aus unvorhersehbaren Umständen, insbesondere wegen höherer Gewalt und technischer Störungen, zu einer Verschiebung, müssen beide Parteien dieser Verschiebung zustimmen. Wird die Laufzeit aus anderen Gründen, die dem Auftraggeber zuzuschreiben sind, nicht eingehalten, muss eine Kompensation erfolgen, die im konkreten Einzelfall abhängig von der jeweiligen Verschiebung zu bestimmen ist.

3.2 Während der Abwicklung ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, ohne vorherige Rücksprache mit allyanceden direkten Kontakt mit den/dem gebuchten Talent/-s aufzunehmen.

4. Ablehnungsrecht

4.1 allyance ist nicht verpflichtet, die Werbematerialien vor Vertragsschluss und/oder während der Durchführung des Vertrags zu prüfen. allyance behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Vertragsabschlusses über mehrere Werbemittel – wegen des Inhalts, der Herkunft, der technischen Form oder der Website, auf die verlinkt wird, nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen und zurückzuweisen. Gleiches gilt, wenn die Werbemittel oder die Website, auf die verlinkt wird, gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Inhalt vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für allyance wegen des Inhalts, der Herkunft, der technischen Form oder der Website, auf die verlinkt wird, unzumutbar ist. Im Falle der Ablehnung bzw. Sperrung wird der Vertragspartner über die Grunde hierfür informiert. Bei Ablehnung oder Sperrung von Werbung bleibt der Anspruch von allyanceauf das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Werbeschaltung unberührt. Der Vertragspartner kann statt der beanstandeten Werbung von allyancenach pflichtgemäßem Ermessen geprüfte und nicht beanstandete Werbung schalten lassen. Die Geltendmachung von Ansprüchen aller Art wegen der Ablehnung oder Sperrung von Werbung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.2 allyance ist insbesondere berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückzuziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich signifikante Änderungen des Inhalts des zu bewerbenden Produktes selbst vornimmt, die Daten nachträglich verändert werden oder sich herausstellt, dass der Inhalt des Werbemittels bereits aus den in Ziffer 4.1 genannten Gründen abzulehnen und zurückzuweisen wäre. Dem Auftraggeber steht in diesem Falle keine kostenfreie Nachlieferung zu, der vereinbarte Vergütungsanspruch für allyance bleibt hiervon unberührt.

5. Stornierung

Im Falle eines Stornierungs-Wunsches des Vertragspartners behält sich allyance das Recht vor, bereits erbrachte Leistungen im Rahmen des Auftrages, vollumfänglich in Rechnung zu stellen.

6. Datenlieferung

6.1 Der Vertragspartner stellt das vollständige Briefing und weiteres Werbematerial (portofrei) spätestens 7 Werktage vor der ersten Contentabnahme (= Zeitpunkt der Abnahme der vertraglich vereinbarten Inhalte durch den Auftraggeber) allyance per E-Mail oder als Download zur Verfügung.  Werden Briefing oder weiteres Werbematerial nach diesen Fristen geliefert, kann allyanceeinen Start der Kampagne zum vereinbarten Termin nicht garantieren.

6.2 Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert allyanceErsatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung, wird weder Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbematerials noch für den fristgerechten Start der Kampagne (vgl. auch Ziffer 6.1) übernommen.

6.3 Der Austausch oder die Veränderung von Werbematerial nach Ablauf der vereinbarten Frist durch den Auftraggeber oder die Abweichung von einem eventuell bestehenden Konzept wird allyance in Hinblick auf eine noch zeitlich mögliche Änderung ohne Rechtsanspruch für den Auftraggeber mit dem jeweiligen Talent prüfen.

7. Mängelrüge

7.1 Der Vertragspartner hat die Leistung unverzüglich und vollständig in der vorherigen Abnahme zu prüfen und einen eventuellen Mangel unverzüglich schriftlich gegenüber allyance anzuzeigen. Sofern keine unverzügliche Mängelanzeige des Vertragspartners bei allyance erfolgt und eine Freigabe für die Leistung erteilt wird, kann der Vertragspartner im Nachhinein keine Änderungswünsche mehr in Auftrag geben. Pro Buchung steht dem Vertragspartner 1 (eine) Abnahme-Schleife zur Verfügung.

7.2 Jede weitere Abnahme-Schleife ist in vorheriger Absprache mit allyance schriftlich anzufragen. Im Falle mehrkostenverursachender Vorschläge sind die Aufwände vom Vertragspartner zu erstatten; allyance wird dem Vertragspartner die hierbei entstehenden Mehrkosten vorab mitteilen und sich diese freigeben lassen.

8. Gewährleistung

8.1 allyance verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze der Werbewirtschaft durchzuführen. Ein bestimmter Erfolg der Werbekampagnen ist dabei nicht geschuldet. Der Erfolg einer Werbekampagne hängt von dem beworbenen Produkt, den Marktgegebenheiten, den Kommunikationsinhalten und – trägern und damit von zahlreichen Faktoren ab, auf die allyance keinen Einfluss hat.

8.2 allyance ist für den Inhalt von Webseiten Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware Dritter beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder einer fehlerhaften Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich.

8.3 Für den Fall, dass der Vertragspartner selbstständig Änderungen an vertragsgegenständlichen Webseiten vornimmt (z.B. über ein Content-Management-System oder durch direkten Zugang zum Programmcode über einen FTP-Zugang), sind Gewährleistungsansprüche gegenüber allyance ausgeschlossen, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Mangel nicht durch die von ihm vorgenommenen Änderungen verursacht worden ist.

9. Haftung

9.1 allyance haftet ausschließlich auf Schadensersatz bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen von zugesicherten Eigenschaften. In allen anderen Fällen haftet allyancelediglich wegen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für zufällig entstandene oder indirekte Schäden oder Folgeschäden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen eines Erfüllungsgehilfen von allyance. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit in der Summe beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

9.2 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet allyance höchstens bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.

9.3 Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt, Webedia steht der Einwand des Mitverschuldens offen.

9.4 Dem Auftraggeber stehen Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gegen allyance nur zu, soweit sie von diesem gem. §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind.

9.5 Soweit allyancezum Schadensersatz verpflichtet ist, hat sie den Auftraggeber so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre, Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Bei Datenverlusten haftet allyance nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

10. Zahlungsbedingungen

10.1 Der Preis für die Kampagnenleistung ist mit dessen Veröffentlichung sofort fällig und nach Zugang der Rechnung innerhalb 30 Tagen zahlbar, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.

10.2 Die Rechnungsstellung erfolgt bei einer mehrmonatigen Kampagne monatlich anteilig für die bereits erbrachte Leistung. Mit Zustimmung beider Parteien kann die Rechnungsstellung auch vorab oder gesammelt nach Beendigung der Kampagne erfolgen. Aus ökologischer Motivation und Gründen der Nachhaltigkeit erfolgt die Rechnungsstellung vollumfänglich im digitalen Belegversand. Die vereinbarten Zahlungsfristen sind mit Erhalt des Beleges gültig, ein zusätzlicher postalischer Versand erfolgt nicht.

10.3 Alle Zahlungen erfolgen auf das Konto der Webedia Gaming GmbH:

Volksbank Berlin

IBAN: DE 95 1009 0000 2760 6740 04

BIC: BEVODEBBXXX

11. Zahlungsverzug

11.1 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist allyanceberechtigt, ohne vorhergehende Mahnung bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen und Einziehungskosten zu berechnen.

11.2 Erhält allyancenach Abschluss des Vertrages Kenntnis davon, dass ihr Zahlungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit aufgrund schlechter Vermögenssituation gefährdet ist, so kann sie unbeschadet etwaiger Zahlungsabreden Vorauszahlung für bereits vorliegende Kampagnen, sofortige Zahlung rückständiger, auch noch nicht fälliger Rechnungen verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

12. Datenschutz

Es gelten die Regelungen unserer Datenschutzerklärung, die unter https://jointheallyance.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar sind.

13. Rechteeinräumung und -gewährleistung

13.1 Der Auftraggeber überträgt allyancesämtliche für die Nutzung der Werbung in Online- Medien aller Art (einschließlich Internet) erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere, nicht aber ausschließlich, das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Versendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf aus dieser, zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Der Auftraggeber räumt allyance die vorgenannten Rechte in allen Fällen zeitlich und örtlich unbeschränkt üein. Die Rechteeinräumung berechtigt allyance insbesondere zur Schaltung des oder der Werbemittel mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

13.2 allyancekann an den eingeräumten Rechten für die vereinbarte Werbeschaltung erforderliche Unterlizenzen in beliebiger Anzahl einräumen sowie die eingeräumten Rechte auf Dritte übertragen. Weiterhin ermächtigt der Auftraggeber allyance, Werbeinformationen in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten. Ist der Auftraggeber dazu nicht bereit, hat er dies Webedia bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen. Für den Fall, dass der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken Daten aus der Schaltung von Werbemitteln aus den Online- Angeboten von allyancegewinnt oder sammelt, sichert er zu, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die jeweils geltenden Vorgaben zum Datenschutz einzuhalten.

13.3 Sofern der Auftraggeber anonyme oder pseudonyme (nicht: personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote von allyance ausgelieferten Werbemittel erhält, darf er diese Daten nur im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Werbetreibenden, der den Auftraggeber mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf jedoch nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Online Angeboten von allyancegeneriert worden sind.

13.4 Dem Auftraggeber ist darüber hinaus jede weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe von Daten, die er aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote von allyance ausgelieferten Werbemittel erhält, untersagt. Der Auftraggeber darf insbesondere Daten aus Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten von allyance nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Gleiches gilt für die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf ein Angebot von allyance und deren gleich wie geartete weitere Nutzung. Anderslautende AGBoder sonstige Unterlagen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

13.5 Im Rahmen der Auftragserteilung gewährleistet und sichert der Auftraggeber zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt allyance von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Bei Streitfällen verpflichtet sich der Auftraggeber, allyance von den Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung freizustellen und sie mit sämtlichen erforderlichen Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

13.6. Der Auftraggeber räumt allyance ein nicht ausschließliches, inhaltlich, örtlich und nach Abrufmengen unbegrenztes, unwiderrufliches und unentgeltlich gewährtes Recht ein, Namen, Logos, Marke, Unternehmenskennzeichen, Werktitel oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung sowie erforderlichenfalls ausschnittsweise auch im Rahmen dieser Vereinbarung produzierte Inhalte der Kanäle (z.B. mittels Screenshots oder Videoauszüge) auf Online-, Offline- und Mobile Medien zu Werbezwecken für die Geschäftstätigkeit und Dienstleistungen von allyance zu verwenden. Der Auftraggeber kann der Nutzung im Einzelfall widersprechen, wenn durch die Nutzung berechtigte Interessen des Auftraggeber verletzt werden. Weiterhin ist es allyance gestattet, einzelnen weiteren Drittpartnern, insbesondere weiteren Vermarktern, dieses Recht einzuräumen.

 14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von allyance in München. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt hat, oder wenn dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15. Schlussbestimmungen

15.1 Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen zu diesen AGB sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur schriftlich verbindlich. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform. Bei Versendung durch Telefax oder E-Mail ist das Eingangsdatum beim jeweils anderen Partner maßgeblich.

15.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und weitere schriftliche Vereinbarungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betroffene Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.

15.3 Der zwischen allyance und dem Vertragspartner geschlossene Vertrag ist vollständig, Nebenabreden existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel Für den Fall, dass eine der Bestimmungen des zwischen allyanceund dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder werden sollte, gelten die übrigen Bestimmungen fort. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem von beiden Parteien mit der unwirksamen Regelung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

Stand: 28. Juli 2021